KRANKENKASSE MUSS KOSTEN EINER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPIE ERSTATTEN, FALLS ZU SPÄT ENTSCHIEDEN
Krankenkassen haben über einen Antrag auf Leistung zügig zu entscheiden, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der maßgeblichen Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist… Read More »